Bereits mit 2. Juni 2011 stellte ARGUS Tirol bei der BH einen Antrag auf "Aufhebung des Radfahrverbots Zirler Berg". Der Antrag wurde damit begründet,
- dass sich die Qualität der Fahrradbremsen gegenüber der Einführung des Fahrverbots vor 20 Jahren wesentlich verbessert hat.
- dass Straßen mit vergleichbaren Gefällen keine Radfahrverbote haben (Passstraßen)
- dass die B177 eine wichtige Radverbindung ist.
Per Schreiben mit 7.7.2011 teilte die Behörde mit, dass "keine Veranlassung" besteht, dass Fahrverbot zu überprüfen.
Wir sahen uns daher gezwungen, unseren Antrag am 15.7.2011 zu wiederholen und mit weiteren Argumenten zu unterstreichen. Unter anderen ist jede Behörde von Gesetzes wegen VERPFLICHTET (!!!), von Amts wegen alle 2 Jahre Fahrverbote zu überprüfen!!!
Bis heute (11.12.2011) haben wir trotz Nachfrage noch keine Reaktion der Behörde erhalten.
Trotzdem muss die Behörde das Fahrverbot nun überprüfen, da der LANDTAG selbst im Oktober beschlossen hat, das Fahrverbot zu überprüfen!