Dienstag, 23. Oktober 2012

Stellungnahme: Radspirale zur Olympiabrücke


ARGUS Radlobby Tirol hat im Oktober 2012 eine Analyse der derzeitigen Situation, des Soll-Zustandes lt Umbauplänen, sowie Schlussfolgerungen daraus zum geplanten Radanschluss der Olympiabrücke inkl. Radunterführungen im Zuge des Graßmayrumbaus vorgenommen und der Stadt Innsbruck übermittelt.


STELLUNGNAHME von ARGUS Radlobby Tirol
zum geplanten Umbau Graßmayrkreuzung, insbesondere
UNTERFÜHRUNG und RAMPE (Spirale) zur OLYMPIABRÜCKE

IST-Zustand (September 2012)

-          Die Geh-Radweg - Olympiabrücke verläuft in Ost-Westrichtung parallel zum Südring und überbrückt die zum Hauptbahnhof führenden Eisenbahnschienen
-          Die Brücke ist zu beiden Seiten an keine Radverbindungen angeschlossen.
-          Im Osten gibt es Verbindungslücken zwischen den Geh-Rad-Unterführungen zu beiden Seiten des Olympia-Stadions und der Geh-Radweg Brücke. Beim Lokalaugenschein benützen praktisch alle RadfahrerInnen den weiterführenden Gehsteig vor dem Olympiastadion als Ausweichroute. In westlicher Richtung müsste der Südring benützt werden, in östlicher Richtung ist ohne exakte Ortskenntnis eine legale Radfahrt praktisch nicht möglich.
-          Im Westen der Geh-Radbrücke endet der Geh-Radweg ebenfalls abrupt: Eine Weiterfahrt Richtung Frauenanger ist möglich, eine Weiterfahrt gegen die Einbahn in der Graßmayrstraße ist nicht möglich. Zur Querung des Südring muss eine Fußgängerunterführung (Stufen zu beiden Seiten) benützt werden, die mit Schiebeprofilen nachgerüstet wurde. Auf der nördlichen Seite der Unterführung ist eine Weiterfahrt Richtung Bahnhof auf der Straße möglich, bei einer Weiterfahrt entlang des Südrings nach Westen müssen nochmals Stufen überwunden werden, zum Südring selbst besteht keine Rampe, sodass das Fahrrad ohne Signalanlage auf die Straße gehoben werden müsste.
-          Es gibt keine Ausschilderung der Rad-Verbindungen (z.B. Bahnhof). Ohne Ortskenntnisse findet man sich nicht zurecht.

SOLL-Zustand lt Plan „Generelles Projekt 2009“ (Stadt Innsbruck, Tiefbau)

-          Die vorhandene Unterführung (Stufen mit Schieberinne) am westlichen Beginn der Brücke soll durch eine befahrbare Unterführung ersetzt werden.
-          Von der Unterführung kommend soll der RF über eine Spirale auf die Radwegbrücke neben der Olympiabrücke auffahren, außen hat die Spirale eine Neigung von 6%, innen hat die Spirale eine Neigung von 9 %
-          Diese Neigung entspricht nicht der RVS (RVS 03.02.13, Radverkehr, FSV), diese gibt für eine Steigung der Länge von 120 m und eine Höhendifferenz von 6m eine maximale Steigung von 5 % für den Radverkehr vor.
-          Lt. ebendieser RVS sind kombinierte Geh-Radanlagen bei Steigungen von über 6% lt ÖNORM B1600 nicht behindertengerecht. Da die geplante Rampe nur an der äußersten Linie 6% Neigung besitzt, ist diese Rampe nach ÖNORM nicht barrierefrei/ behindertengerecht.
-          Da eine gemischte Führung nicht möglich ist, ist diese Spirale lt. mündlicher Auskunft als ein durch eine Bodenmarkierung getrennter Geh-Radweg geplant, wobei die Fußgänger in der Spirale außen, die RF innen geführt werden. Für die RF ergeben sich dadurch eine höhere Steigung bzw Gefälle und engere Kurvenradien.
-          Die Verbindung über die Graßmayrstraße weiter zum Frauenanger ist lt Plan nicht in beide Richtungen möglich. Laut mündlicher Auskunft ist eine Umplanung in Aussicht. Ob dies möglich ist, lässt sich für ARGUS nicht beurteilen, erscheint aber schwierig, da durch die Unterführung ein tieferes Radfahrbahnniveau bei der direkten Anschlussstelle herrscht, eine unkomplizierte Anbindung wird also nicht möglich sein.
-          Westlich auf der anderen Seite der Unterführung sieht die Planung einen Radweg bis zur Graßmayrkreuzung praktisch direkt neben dem Südring als Geh/Radweg vor. Dann endet der Radweg.


VERBESSERUNGEN für den Radverkehr durch die Planungen:
-          Durch die befahrbare Unterführung und den Anschluss dieser an die Olympiabrücke ergeben sich auf der Verbindung von und zum Bahnhof Verbesserungen für den Radverkehr.

VERSCHLECHTERUNGEN für den Radverkehr durch die Planungen
-          Keinerlei Verbesserung bzw sogar Verschlechterungen ergeben sich auf ALLEN ANDEREN Destinationen
-          Die Rampe (Spirale) entspricht aufgrund ihrer Neigung nicht der RVS „Radverkehr“ und nicht der ÖNORM B 1600 „Planungsgrundsätze für das Barrierefreie Bauen".
-          Konflikte zwischen FG und RF sind aufgrund zu erwartender Geschwindigkeitsunterschiede und nicht eingehaltener Wegvorgaben vorprogrammiert. Es ist zu bezweifeln, dass sich bergabfahrende RF an ihren innen liegenden Radweg halten und nicht aufgrund der höheren Geschwindigkeit nach außen fahren, bzw dass FG nicht den kürzeren inneren Weg wählen.



SCHLUSSFOLGERUNG:


Der Südring ist eine sehr wichtige Radverbindung für viele Radfahrende.
Beim Lokalaugenschein bei schönem Badewetter waren zahlreiche RF auf der Olympiabrücke unterwegs. Derzeit ist die Radbrücke AUF BEIDEN SEITEN NICHT ans Radwegenetz ANGESCHLOSSEN. Auf beiden Seiten der Radbrücke muss man als RF entweder große Umwege in Kauf nehmen, auf dem stark befahrenen Südring fahren, oder wie die meisten RF illegalerweise den Gehsteig benützen. Teilweise ist die gedachte Radführung selbst Ortskundigen nicht erkennbar.

Aus Sicht des Radverkehrs besteht im Moment dringender Handlungsbedarf!
ARGUS Tirol begrüßt daher das Bemühen, die Radverbindungen in diesem Stadtteil zu verbessern.

Eine attraktive, angenehme, durchgehende Südringalternative steht daher schon seit Langem an vorderster Stelle der Prioritätenreihung notwendiger Radprojekte.
Das direkte Radfahren neben dem stark befahrenen Südring (auch wenn es auf einer eigenen Radfahranlage ist) stellt keine attraktive Radverbindung dar und ist nur für kurze Strecken eine Notlösung.
Dringend braucht es ein Gesamtkonzept für eine attraktive Südring-Radverbindung. Diese neue Radverbindung ist mit guter Beschilderung abseits im Wohngebiet zu planen und konsequent umzusetzen.

Die 2009 geplanten Maßnahmen stellen nur zum kleinen Teil Verbesserungen für den RF dar, zweifelsohne sind es keine optimalen, nachhaltigen Maßnahmen. Stellt man das eingesetzte Kapital dem Nutzen gegenüber, kann der Schluss nur lauten, dass es in dieser Form kein sinnvolles Projekt ist.

Die vorliegende Planung sollte daher nochmals überdacht werden, wobei es nicht um die Verbesserung von Details gehen kann, sondern nur ein „Zurück an den Start“ der zukunftsfähige Zugang sein kann. So muss von Anfang an das GLEICHBERECHTIGTE MITEINANDER ALLER VERKEHRSTEILNEHMER im Vordergrund stehen und darf nicht der „Restplatz“ nach Erfüllung aller Ansprüche des MIV unter den verbleibenden Verkehrsteilnehmern aufgeteilt werden. Es ist zu hinterfragen, ob ein „Quasi-Autobahnanschluss“ an den Südring für den MIV tatsächlich nötig und zukunftsweisend ist. Der Radanschluss zur Olympiabrücke muss zu beiden Seiten in ein Gesamtkonzept mit Wegweisung eingebettet und umgesetzt werden.

In diesem Sinne sollten die Vertreter verschiedenster Verkehrsteilnehmer (wie auch ARGUS als Radfahrervertretung) und Anrainer von Anfang an bei den Neuplanungen einbezogen werden.



Diese Stellungnahme wurde am 3. Oktober 2012 der Bgm. Mag. Christine Oppitz-Plörer, dem Land Tirol sowie VBgm. Mag. Sonja Pitscheider und den Radkoordinator der Stadt Innsbruck, Helmut Krainer übermittelt.