ARGUS Radlobby Tirol hat im Oktober 2012 eine Analyse der derzeitigen Situation, des Soll-Zustandes lt Umbauplänen, sowie Schlussfolgerungen daraus zum geplanten Radanschluss der Olympiabrücke inkl. Radunterführungen im Zuge des Graßmayrumbaus vorgenommen und der Stadt Innsbruck übermittelt.
STELLUNGNAHME
von ARGUS Radlobby Tirol
zum
geplanten Umbau Graßmayrkreuzung, insbesondere
UNTERFÜHRUNG
und RAMPE (Spirale) zur OLYMPIABRÜCKE
IST-Zustand (September
2012)
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Die
Geh-Radweg - Olympiabrücke verläuft in Ost-Westrichtung parallel zum Südring
und überbrückt die zum Hauptbahnhof führenden Eisenbahnschienen
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Die
Brücke ist zu beiden Seiten an keine Radverbindungen angeschlossen.
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Im
Osten gibt es Verbindungslücken zwischen den Geh-Rad-Unterführungen zu beiden
Seiten des Olympia-Stadions und der Geh-Radweg Brücke. Beim Lokalaugenschein
benützen praktisch alle RadfahrerInnen den weiterführenden Gehsteig vor dem
Olympiastadion als Ausweichroute. In westlicher Richtung müsste der Südring
benützt werden, in östlicher Richtung ist ohne exakte Ortskenntnis eine legale
Radfahrt praktisch nicht möglich.
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Im
Westen der Geh-Radbrücke endet der Geh-Radweg ebenfalls abrupt: Eine
Weiterfahrt Richtung Frauenanger ist möglich, eine Weiterfahrt gegen die
Einbahn in der Graßmayrstraße ist nicht möglich. Zur Querung des Südring muss
eine Fußgängerunterführung (Stufen zu beiden Seiten) benützt werden, die mit
Schiebeprofilen nachgerüstet wurde. Auf der nördlichen Seite der Unterführung
ist eine Weiterfahrt Richtung Bahnhof auf der Straße möglich, bei einer
Weiterfahrt entlang des Südrings nach Westen müssen nochmals Stufen überwunden
werden, zum Südring selbst besteht keine Rampe, sodass das Fahrrad ohne
Signalanlage auf die Straße gehoben werden müsste.
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Es
gibt keine Ausschilderung der Rad-Verbindungen (z.B. Bahnhof). Ohne
Ortskenntnisse findet man sich nicht zurecht.
SOLL-Zustand lt Plan
„Generelles Projekt 2009“ (Stadt Innsbruck, Tiefbau)
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Die
vorhandene Unterführung (Stufen mit Schieberinne) am westlichen Beginn der
Brücke soll durch eine befahrbare Unterführung ersetzt werden.
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Von
der Unterführung kommend soll der RF über eine Spirale auf die Radwegbrücke
neben der Olympiabrücke auffahren, außen hat die Spirale eine Neigung von 6%,
innen hat die Spirale eine Neigung von 9 %
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Diese
Neigung entspricht nicht der RVS (RVS 03.02.13, Radverkehr, FSV), diese gibt
für eine Steigung der Länge von 120 m und eine Höhendifferenz von 6m eine
maximale Steigung von 5 % für den Radverkehr vor.
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Lt.
ebendieser RVS sind kombinierte Geh-Radanlagen bei Steigungen von über 6% lt
ÖNORM B1600 nicht behindertengerecht. Da die geplante Rampe nur an der
äußersten Linie 6% Neigung besitzt, ist diese Rampe nach ÖNORM nicht barrierefrei/
behindertengerecht.
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Da
eine gemischte Führung nicht möglich ist, ist diese Spirale lt. mündlicher
Auskunft als ein durch eine Bodenmarkierung getrennter Geh-Radweg geplant,
wobei die Fußgänger in der Spirale außen, die RF innen geführt werden. Für die
RF ergeben sich dadurch eine höhere Steigung bzw Gefälle und engere
Kurvenradien.
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Die
Verbindung über die Graßmayrstraße weiter zum Frauenanger ist lt Plan nicht in
beide Richtungen möglich. Laut mündlicher Auskunft ist eine Umplanung in
Aussicht. Ob dies möglich ist, lässt sich für ARGUS nicht beurteilen, erscheint
aber schwierig, da durch die Unterführung ein tieferes Radfahrbahnniveau bei
der direkten Anschlussstelle herrscht, eine unkomplizierte Anbindung wird also
nicht möglich sein.
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Westlich
auf der anderen Seite der Unterführung sieht die Planung einen Radweg bis zur
Graßmayrkreuzung praktisch direkt neben dem Südring als Geh/Radweg vor. Dann
endet der Radweg.
VERBESSERUNGEN für den Radverkehr durch die Planungen:
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Durch
die befahrbare Unterführung und den Anschluss dieser an die Olympiabrücke
ergeben sich auf der Verbindung von und zum Bahnhof Verbesserungen für den
Radverkehr.
VERSCHLECHTERUNGEN für den Radverkehr durch die Planungen
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Keinerlei
Verbesserung bzw sogar Verschlechterungen ergeben sich auf ALLEN ANDEREN Destinationen
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Die
Rampe (Spirale) entspricht aufgrund ihrer Neigung nicht der RVS „Radverkehr“
und nicht der ÖNORM B 1600 „Planungsgrundsätze für das Barrierefreie
Bauen".
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Konflikte
zwischen FG und RF sind aufgrund zu erwartender Geschwindigkeitsunterschiede
und nicht eingehaltener Wegvorgaben vorprogrammiert. Es ist zu bezweifeln, dass
sich bergabfahrende RF an ihren innen liegenden Radweg halten und nicht aufgrund
der höheren Geschwindigkeit nach außen fahren, bzw dass FG nicht den kürzeren
inneren Weg wählen.
SCHLUSSFOLGERUNG:
Der Südring ist eine sehr
wichtige Radverbindung für viele Radfahrende.
Beim Lokalaugenschein bei schönem Badewetter waren
zahlreiche RF auf der Olympiabrücke unterwegs. Derzeit ist die Radbrücke AUF BEIDEN SEITEN NICHT ans Radwegenetz
ANGESCHLOSSEN. Auf beiden Seiten der Radbrücke muss man als RF entweder große
Umwege in Kauf nehmen, auf dem stark befahrenen Südring fahren, oder wie die
meisten RF illegalerweise den Gehsteig benützen. Teilweise ist die gedachte
Radführung selbst Ortskundigen nicht erkennbar.
Aus Sicht des
Radverkehrs besteht im Moment dringender Handlungsbedarf!
ARGUS Tirol begrüßt daher das Bemühen, die Radverbindungen
in diesem Stadtteil zu verbessern.
Eine attraktive, angenehme, durchgehende Südringalternative steht daher schon
seit Langem an vorderster Stelle der Prioritätenreihung notwendiger Radprojekte.
Das direkte Radfahren neben dem stark befahrenen Südring
(auch wenn es auf einer eigenen Radfahranlage ist) stellt keine attraktive
Radverbindung dar und ist nur für kurze Strecken eine Notlösung.
Dringend braucht es ein Gesamtkonzept für eine attraktive
Südring-Radverbindung. Diese neue Radverbindung ist mit guter Beschilderung
abseits im Wohngebiet zu planen und konsequent umzusetzen.
Die 2009 geplanten Maßnahmen stellen nur zum kleinen Teil
Verbesserungen für den RF dar, zweifelsohne sind es keine optimalen,
nachhaltigen Maßnahmen. Stellt man das eingesetzte Kapital dem Nutzen
gegenüber, kann der Schluss nur lauten, dass es in dieser Form kein sinnvolles Projekt ist.
Die vorliegende Planung
sollte daher nochmals überdacht werden, wobei es nicht um die Verbesserung von Details gehen kann,
sondern nur ein „Zurück an den Start“ der zukunftsfähige Zugang sein kann. So
muss von Anfang an das GLEICHBERECHTIGTE MITEINANDER ALLER VERKEHRSTEILNEHMER im
Vordergrund stehen und darf nicht der „Restplatz“ nach Erfüllung aller
Ansprüche des MIV unter den verbleibenden Verkehrsteilnehmern aufgeteilt
werden. Es ist zu hinterfragen, ob ein „Quasi-Autobahnanschluss“ an den Südring
für den MIV tatsächlich nötig und zukunftsweisend ist. Der Radanschluss zur
Olympiabrücke muss zu beiden Seiten in ein Gesamtkonzept mit Wegweisung
eingebettet und umgesetzt werden.
In diesem Sinne sollten die Vertreter verschiedenster
Verkehrsteilnehmer (wie auch ARGUS als Radfahrervertretung) und Anrainer von
Anfang an bei den Neuplanungen einbezogen werden.
Diese Stellungnahme wurde am 3. Oktober 2012 der Bgm. Mag. Christine Oppitz-Plörer, dem Land Tirol sowie VBgm.
Mag. Sonja Pitscheider und den Radkoordinator der Stadt Innsbruck, Helmut
Krainer übermittelt.