Fazit: das Projekt ist nicht barrierefrei und kann nicht wie geplant realisiert werden, ohne bestehende Vereinbarungen, Vorschriften und Richtlinien zu verletzen.
Die Ergebnisse (Zusammenfassung)
- Die vorliegende Planung der Wendelrampe für Fußgeher und Radfahrer entspricht nicht der ÖNORM B1600 für Barrierefreies Bauen. Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit sind in hohem Maße nicht gegeben.
- Die vorliegende Planung entspricht nicht den verkehrstechnischen Vorschriften RVS 03.02. und damit auch nicht dem Stand der Technik. Die Verkehrssicherheit ist in hohem Maße nicht gewährleistet.
- Aus der in hohem Maße fehlenden Nutzungssicherheit und Verkehrssicherheit ist mit Konsequenzen zu rechnen: Auf der Basis internationaler Regelwerke (UN, EU) und aus Haftungsfragen bei vorhersehbaren Unfällen.
- Es ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat in seinem Beschluss zum generellen Projekt von falschen und irreführenden Voraussetzungen in Bezug auf die geplante Wendelrampe für Fußgeher und Radfahrer ausgegangen ist.
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