Radfahrer – Verbots-Muster durchbrechen!
ARGUS Radlobby Tirol stellt folgendes Muster beim Umgang mit Radfahrenden fest: Bei Problemen wird keine Analyse der Situation vorgenommen, die eigentliche Ursache sowie die Treffsicherheit der Maßnahme ist irrelevant. Was das „gelindeste“ Mittel wäre, ist ebenfalls Nebensache. Statt dessen kommt ein Verbot für alle. So wiederholt sich beim Radtransportverbot ein Muster, das auch bei der Maria-Theresien-Straße stur durchgezogen wurde.
Die Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen!
Erholungssuchende Jugendliche, die die Berge rund um Innsbruck als Downhillfahrer nützen wollen, sind genauso ernst zu nehmen wie Wanderer. Deshalb ist für ARGUS Radlobby Tirol die jüngste Entscheidung der IVB, Downhillräder nicht mehr transportieren zu wollen, ein falsches Signal. Jugendlichen den Spaß an Bewegung in der Natur zu verderben, kann nicht die Lösung sein. Die Downhiller auf eine einzige, viel zu schwere Strecke zu kanalisieren (Nordkette) auch nicht.
Zuerst Verbieten
Besonders ärgerlich ist das Verhaltensmuster gegenüber Radfahrenden, das sich hier wiederholt: Zuerst wird verboten und erst später soll nach Lösungen gesucht werden. ARGUS Radlobby Tirol fordert zuerst alle Fakten auf den Tisch: „Bisher liegen uns keine Berichte über Unfälle vor, noch eine nachvollziehbare Liste der Beschwerden.“
Das Problem an den Wurzeln packen
Aus Sicht von ARGUS Radlobby Tirol versucht man wieder, die Symptome zu verbieten anstatt das Problem an den Wurzeln zu packen. Seit Jahren schafft es die Stadt Innsbruck nicht, interessante Downhill- und Mountainbikestrecken zu legalisieren. Es gibt praktisch keine legalen Radfahrmöglichkeiten, abseits von Forstwegen, obwohl hier enormer Bedarf im Naherholungsraum Innsbruck wäre. Das Unvermögen der Stadt und ihren mangelnden politischen Willen müssen nun wieder pauschal alle Radfahrenden ausbaden, die mit einem Drahtesel unterwegs sind, das von Laien als Downhillrad eingestuft wird. Nun werden wieder alle Radfahrenden über einen Kamm geschoren und das Verbot trifft alle Downhillfahrer gleichermaßen, egal ob sie sich bisher sehr diszipliniert und angemessen verhalten haben oder rücksichtslos gefahren sind.
Abgesehen davon ist die Umsetzbarkeit dieses Verbotes äußerst fragwürdig, ist sich ARGUS Radlobby Tirol sicher. Wo sind die Grenzen zwischen einem Mountainbike und einem Downhillrad? Wie groß darf der Helm sein? Ist ein Radfahrer mit Rückenprotektor kein Mountainbiker mehr?
Innsbruck ist gefordert, als „Radhauptstadt Österreichs“ endlich eine Vorzeigestadt beim Radfahren im Westen zu werden und aktiv für seine Radfahrenden einzutreten.