Sonntag, 6. Oktober 2013

PLUS: Aufhebung der Benutzungspflicht auf der Innbrücke


Die Stadt Innsbruck hat auf der Innbrücke die Benützungspflicht des schmalen Radweges aufgehoben. Damit wurde sehr rasch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt, die es den Gemeinden erlaubt, diese Pflicht an bestimmten Stellen aufzuheben.

Radwege ohne Benützungspflicht sind durch eine eckige blaue Radwegtafel beschildert.









 


Die Einrichtungs-Radwege zu beiden Seiten der Innbrücke sind sehr schmal, zudem ist kein direktes Einbiegen vom Radweg in die Altstadt bzw in die Höttingergasse möglich. Nun dürfen die RadlerInnen legal schon vorher auf die Fahrbahn fahren um mit dem motorisierten Verkehr mit einer Ampelgrünphase zu diesen Zielen zu gelangen. 
ARGUS Radlobby Tirol begrüßt diese Maßnahme und wünscht sich weitere Ausnahmen der Benützungspflicht.