Freitag, 10. Januar 2014

Schneeräumung auf Radfahranlagen

Sollte der Schnee doch noch kommen und Radfahranlagen schlecht geräumt sein, können Sie sich an folgende Stellen wenden.

Prinzipiell sind die Gemeinden für die Schneeräumung der Radfahranlagen zuständig. Im Regelfall sollte man sich also direkt an die Gemeinde / das Gemeindeamt wenden.



In Innsbruck kann man sich auch direkt an die zuständige Stelle wenden: